Mit unserer Hubarbeitsbühnen-Schulung entsprechend den Vorschriften der Berufsgenossenschaft bieten wir Ihnen eine Ausbildung zum Hubarbeitsbühnenbediener ("Hebebühnenschein") in unserem Schulungszentrum oder in Ihrem Unternehmen (ab 7 Personen) an.
DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen"
(2) Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen Personen nur beauftragen, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- körperlich (s. G 25, G 41), geistig und charakterlich geeignet sind,
- in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind, und
- ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.
Die Beauftragung ist schriftlich zu erteilen.
Schulungsinhalt Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen
Dauer der Schulung: 9:00 bis 16:00 Uhr
Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren, geistige und körperliche Eignung und ausreichende Sprach-/Lesekenntnisse in Deutsch.
Für die Aushändigung des Hebebühnenscheins nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung ist die Vorlage eines Lichtbildausweises und eines Passfotos notwendig.
Theorie:
- Die Berufsgenossenschaft und ihre Aufgaben
- Rechtliche Grundlagen
- Maschinentypen
- Gefahrenanalyse
- Allgemeine Anforderungen
- Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen
- Abschließende Prüfung in der Theorie
Praxis:
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Praktische Übungen an der Hubarbeitsbühne
- Abschließende Prüfung in der Praxis
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Fahrauftrag für Hubarbeitsbühnen