JANUSCHKOWETZ SCHULUNGSZENTRUM
Jährliche Unterweisungen
Jährliche Unterweisungen für Gabelstapler, Teleskopstapler, Kranführer, Erdbaumaschinenfahrer, Hubarbeitsbühnenbediener, Ladungssicherung.
An regelmäßigen jährlichen Unterweisungen müssen nach Vorschrift der Berufsgenossenschaft alle Personen mit einem gültigen Gabelstaplerschein, Teleskopstaplerschein, Kranschein (Kranführer), Erdbaumaschinenschein („Baggerfahrer“), Hubarbeitsbühnenschein (Hubarbeitsbühnenbediener) oder Fachausweis für Ladungssicherung teilnehmen.
Mit unseren jährlichen Unterweisungen Gabelstapler, Teleskopstapler, Krane, Erdbaumaschinen, Hubarbeitsbühnen und Ladungssicherung, entsprechend der DGUV 68, Regel 100-500, Grundsatz 308-008 und Vorschrift 52/V1, bieten wir Ihnen in unserem Schulungszentrum ab 1 Person oder in Ihrem Unternehmen (mind. 10 Personen) eine Auffrischung und Vertiefung der aktuell geltenden Vorschriften an. Das Unfallrisiko wird vermindert und die Sicherheit im Betrieb wird erhöht.
DGUV Vorschrift 1 § 4 „Unterweisung der Versicherten“
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend §12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend §12 Absatz Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
Inhalt Schulung
Dauer der Schulung: ca. 2.5 Stunden (in Erding 09:00 bis 11:30)
Voraussetzungen sind ausreichende Sprach-/Lesekenntnisse in Deutsch.
Der aktuelle Gabelstaplerschein, Teleskopstaplerschein, Kranschein, Erdbaumaschinenschein oder Hubarbeitsbühnenschein ist vorzulegen.
Die Prüfung kann in den folgenden Sprachen absolviert werden: Deutsch.
Theorie Jährliche Untereisung Staplerschein, usw.
Nichts verlernt?
Verantwortung
Rechtliche Neuerungen, gesetzliche Bestimmungen
Praxisbeurteilung: der Gefährdungsbereich im Betrieb
4×4 Merkregeln
Abschließende Prüfung in der Theorie

Jährliche Unterweisung
Kurs Informationen
Seit Oktober 2015 ist es laut Berufsgenossenschaft verpflichtend, bedienungsberechtigte Staplerfahrer, Kranführer, Erdbaumaschinenfahrer, Hubarbeitsbühnenbediener und Verantwortliche für Ladungssicherung einer jährlichen Unterweisung zu unterziehen, damit die Fahrberechtigung ihre Gültigkeit behält.
Im Falle eines verursachten Unfalles durch den Staplerfahrer, Kranführer, Erdbaumaschinenfahrer, Hubarbeitsbühnenbediener oder Verantwortlichen für Ladungssicherung, der nicht an einer jährlichen Unterweisung teilgenommen hat, gilt das Prinzip der Fahrlässigkeit und die Berufsgenossenschaft tritt für den Schaden nicht ein.





