Mit unserer Erdbaumaschinenschulung entsprechend den Vorschriften der Berufsgenossenschaft bieten wir Ihnen eine Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer ("Erdbaumaschinenschein" oder "Baggerschein") in unserem Schulungszentrum oder in Ihrem Unternehmen (ab 7 Personen) an.
DGUVRegel 100-500 Kapitel 2.12 „Anforderungen an den Maschinenführer“
(3.2) Mit dem selbstständigen Führen oder Warten von Erdbaumaschinen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- körperlich und geistig geeignet sind,
- im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben,
- und von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein.
Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.
Schulungsinhalt Erdbaumaschinen
Dauer der Schulung: 9:00 bis 16:00 Uhr
Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren, geistige und körperliche Eignung und ausreichende Sprach-/Lesekenntnisse in Deutsch.
Für die Aushändigung des Fahrscheins nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung ist die Vorlage eines Lichtbildausweises und eines Passfotos notwendig.
Theorie:
- Die Berufsgenossenschaft und ihre Aufgaben
- Rechtliche Grundlagen
- Maschinentypen
- Gefahrenanalyse
- Allgemeine Anforderungen
- Arbeiten mit Erdbaumaschinen
- Abschließende Prüfung in der Theorie
Praxis:
- Einweisung an der Erdbaumaschine (z.B. Bagger, Radlader)
- Praktische Übungen an der Erdbaumaschine
- Abschließende Prüfung in der Praxis
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Fahrauftrag für Erdbaumaschinen