Die Schulung für Mitgänger-Flurförderzeuge erfolgt nach der DGUV Vorschrift 68 und 1 sowie DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“:
(2.1) Das Fahren von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ist in § 7 Abs. 1 und Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (BGV D27) geregelt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die
- mindestens 18 Jahre alt sind (oder unter 18 Jahre mit Aufsicht),
- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind, und
- ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.
Schulungsinhalt Mitgänger-Flurförderzeug
Dauer der Schulung: 9:00 bis 16:00 Uhr
Wir schulen ab 7 Personen in Ihrem Unternehmen.
Voraussetzungen sind geistige und körperliche Eignung und ausreichende Sprach-/Lesekenntnisse in Deutsch.
Für die Aushändigung des Fahrscheins nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung ist die Vorlage eines Lichtbildausweises und eines Passfotos notwendig.
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen
- Sicherheitsbestimmungen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen)
- Gerätetechnik (z.B. Standsicherheit, Antriebsarten)
- Abschließende Prüfung in der Theorie
Praxis:
- Einweisung am Mitgänger-Flurförderzeug
- Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Lasten
- Tägliche Einsatzprüfung
- Abschließende Prüfung in der Praxis
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Fahrauftrag für Flurförderzeuge