Mit unserer Kranschulung entsprechend den Vorschriften der Berufsgenossenschaft bieten wir Ihnen eine Ausbildung zum Kranführer ("Kranschein") in unserem Schulungszentrum oder in Ihrem Unternehmen (ab 7 Personen) an.
DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“
(3.2) Der Unternehmer darf mit der selbstständigen Anwendung von Lastaufnahmeeinrichtungen nur Personen beauftragen, die mit diesen Aufgaben vertraut sind. Mit diesen Arbeiten vertraut sein schließt mit ein, dass die betreffenden Personen entsprechend der Aufgabenstellung unterwiesen worden sind und die Betriebsanleitung sowie die in Frage kommenden betrieblichen Anweisungen kennen und die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind, und
- ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.
Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal ausdrücklich mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen.
Schulungsinhalt Krane
Dauer der Schulung: 9:00 bis 16:00 Uhr
Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren, geistige und körperliche Eignung und ausreichende Sprach-/Lesekenntnisse in Deutsch.
Für die Aushändigung des Kranscheins nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung ist die Vorlage eines Lichtbildausweises und eines Passfotos notwendig.
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen
- Krantypen
- Kranbelastung
- Lasttransport
- Arbeiten mit Kranen
- Anschlagen von Lasten
- Aufgabe des Anschlägers
- Abschließende Prüfung in der Theorie
Praxis:
- Einweisung am Kran
- Praktische Übungen am Kran
- Abschließende Prüfung in der Praxis
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