Seit September 2009 gilt: Alle gewerblich fahrenden Berufskraftfahrer (über 3,5 t) müssen neben dem Führerschein Klasse C/CE und D/DE zusätzlich regelmäßige Weiterbildungen (Kenntnisbereiche 1 bis 3 bzw. Module 1 bis 5) durchlaufen.
Das bedeutet für Sie:
Lkw-Fahrer oder Busfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit, Recht und Wirtschaftlichkeit über insgesamt 35 Stunden in allen drei Kenntnisbereichen (bzw. Module) teilnehmen und diese im Führerschein mittels der Ziffer 95 (2003/59/EG Gemeinschaftscode „95“) in Verbindung mit einer Frist dokumentieren lassen.
Wir sind eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte gemäß § 7 Abs. 1 BKrFQG in Verbindung mit § 6 BKrFQV.
Schulungsinhalt Berufskraftfahrer-Qualifikation
Dauer der Schulung: 8:30 bis 16:30 Uhr
Voraussetzungen sind ausreichende Sprach-/Lesekenntnisse in Deutsch.
Theorie:
Kenntnisbereich 1: (Module 1, 3, 5) |
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens Kinematische Kette, Fahrwiderstände, Sicherheitsausstattung, wirtschaftliches Fahren, alternative Antriebe, Markt und Umfeld, Image des Fahrers, Ladungssicherung, Sicherheit und Komfort der Fahrgäste |
Kenntnisbereich 2: (Modul 2) |
Anwendung der Vorschriften Grundqualifikation & Weiterbildung, Beförderungsgenehmigungen, Fracht - & Zollrecht, Begleitpapiere und Straßenverkehrsrecht, Lenk- & Ruhezeiten nach VO (EG) Nr. 561/2006; AETR, Arbeitszeitgesetz, analoges & digitales Kontrollgerät, Kontrollen |
Kenntnisbereich 3: (Module 3 + 4) |
Gesundheit, Sicherheit, Dienstleistung, Umwelt, Logistik Verkehrs- und Arbeitsunfälle, Sicherheitstechnik, Kriminalitätsvorbeugung, Schleusung, Gesundheitsschutz / Prävention, Notfälle, Wartung des Fahrzeugs |
Termine:
Unsere aktuellen Termine für BKF-Schulungen 2024 und 2025
Nr. | Modul | Kenntnisbereiche gem. BKrFQV |
1 | Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens | |
1.1 | 1 | Kenntnis der kinematischen Kette |
1.2 | 1 / 3 | Technische Merkmale & Sicherheitsausstattung |
1.3 | 1 | Optimierung des Kraftstoffverbrauches |
1.4-1.6 | 5 | Fähigkeit zur Ladungssicherung |
2 | Anwendung der Vorschriften | |
2.1 | 2 | Sozialrechtliche Vorschriften |
2.2 | 2 | Kenntnis der Bedingungen für den Güterverkehr |
2.3 | 2 | Kenntnis der Bedingungen für den Personenverkehr |
3 | Gesundheit, Sicherheit, Dienstleistung, Umwelt, Logistik | |
3.1 | 3 / 4 | Arbeitsunfälle & Risiken des Straßenverkehrs |
3.2 | 4 | Vorbeugung von Kriminalität & Schleusung |
3.3 | 4 | Gesundheitsbewusstsein |
3.4 | 4 | Bedeutung guter geistiger & körperlicher Verfassung |
3.5 | 3 | Notfallmanagement |
3.6 | 4 | Imagebewusstsein |
3.7 | 4 | Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs |
3.8 | 4 | Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs |