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Jährliche Unterweisungen
für Staplerfahrer (Gabelstapler, Teleskopstapler), Kranführer, Erdbaumaschinenfahrer, Hubarbeitsbühnenbediener, Ladungssicherung

Seit Oktober 2015 ist es laut Berufsgenossenschaft verpflichtend, bedienungsberechtigte Staplerfahrer, Kranführer, Erdbaumaschinenfahrer, Hubarbeitsbühnenbediener und Verantwortliche für Ladungssicherung einer jährlichen Unterweisung zu unterziehen, damit die Fahrberechtigung ihre Gültigkeit behält.

Im Falle eines verursachten Unfalles durch den Staplerfahrer, Kranführer, Erdbaumaschinenfahrer, Hubarbeitsbühnenbediener oder Verantwortlichen für Ladungssicherung, der nicht an einer jährlichen Unterweisung teilgenommen hat, gilt das Prinzip der Fahrlässigkeit und die Berufsgenossenschaft tritt für den Schaden nicht ein.

An regelmäßigen jährlichen Unterweisungen müssen nach Vorschrift der Berufsgenossenschaft alle Personen mit einem gültigen Staplerschein (Staplerfahrer), Kranschein (Kranführer), Erdbaumaschinenschein ("Baggerfahrer"), Hubarbeitsbühnenschein (Hubarbeitsbühnenbediener) oder Fachausweis für Ladungssicherung teilnehmen.

Mit unseren jährlichen Unterweisungen Stapler, Krane, Erdbaumaschinen, Hubarbeitsbühnen und Ladungssicherung, entsprechend der DGUV 68, Regel 100-500, Grundsatz 308-008 und Vorschrift 52/V1, bieten wir Ihnen in unserem Schulungszentrum oder in Ihrem Unternehmen (ab 10 Personen) eine Auffrischung und Vertiefung der aktuell geltenden Vorschriften an. Das Unfallrisiko wird vermindert und die Sicherheit im Betrieb wird erhöht.

DGUV Vorschrift 1 § 4 „Unterweisung der Versicherten“
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend §12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend §12 Absatz Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

 

Schulungsinhalt "Jährliche Unterweisung"

Dauer der Schulung: ca. 2 Stunden (in Erding: 9:00 bis 11:00 Uhr)
Voraussetzungen sind ausreichende Sprach-/Lesekenntnisse in Deutsch.
Der aktuelle Staplerschein, Kranschein, Erdbaumaschinenschein oder Hubarbeitsbühnenschein ist vorzulegen.

 

Theorie:

  • Nichts verlernt?
  • Verantwortung
  • Rechtliche Neuerungen, gesetzliche Bestimmungen
  • Praxisbeurteilung: der Gefährdungsbereich im Betrieb
  • Abschließende Prüfung in der Theorie

Online-Kurse:

Diese jährliche Unterweisung bieten wir für Staplerfahrer, Kranführer,  Hubarbeitsbühnen-Bediener oder Ladungssicherung auch als Online-Kurs an, was zahlreiche Vorteile für Mitarbeiter und Unternehmer bietet: 

  • Schnelle Erneuerung des Versicherungsschutzes
  • Keine langen Anreisen und Reisekosten
  • Individuelle, ungestörte und effektive Durchführung am Arbeitsplatz oder zu Hause
  • Keine Mindestteilnehmerzahl
  • Klicken Sie hier für mehr Informationen zu unseren Online-Kursen.

 

Über uns

Wir sind ein schnell wachsendes, familiengeführtes Unternehmen im Bereich Gabelstapler, Flurfördertechnik, Hubarbeitsbühnen und Lagertechnik mit langjähriger Erfahrung in Verkauf, Vermietung und Fahrerschulung.