Mit unserer Ladungssicherungs-Schulung entsprechend den Vorschriften der Berufsgenossenschaft bieten wir Ihnen eine Ausbildung/Fachunterweisung von Ladungssicherungsarbeiten ("Ladungssicherungsschein") in unserem Schulungszentrum oder in Ihrem Unternehmen (ab 7 Personen) an.
Auszug aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 22 „Ladung“:
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Schulungsinhalt Ladungssicherung
Dauer der Schulung: 8:30 bis 16:30 Uhr
Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren, geistige und körperliche Eignung und ausreichende Sprach-/Lesekenntnisse in Deutsch.
Für die Aushändigung des Fachausweises nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung ist die Vorlage eines Lichtbildausweises und eines Passfotos notwendig.
- Rechtliche Vorschriften
- Sicherungsvorgaben
- Physikalische Grundlagen
- Formen der Ladungssicherung
- Sicherungsart – Kräfteermittlung
- Hilfsmittel/Zurrmittel
- Berechnung der gebräuchlichen Zurrmethoden
- Auswahl des Fahrzeuges
- Fahrzeuggewichte und -abmessungen (StVZO § 32)
Lastverteilungsplan:
Der Lastverteilungsplan gibt an, wie die Ladung (Gewicht und Schwerpunktlage) auf dem Fahrzeug zu verteilen ist, damit
- Das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird,
- Die zulässigen Achslasten nicht über- oder unterschritten werden,
- Keine unzulässige Schwerpunktlage entsteht.