Mit unserer Staplerschulung entsprechend den Vorschriften der Berufsgenossenschaft bieten wir Ihnen eine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer ("Staplerschein") in unserem Schulungszentrum oder in Ihrem Unternehmen (ab 7 Personen) an. Für gewöhnlich findet diese Staplerschulung an einem Tag statt. Auf Wunsch können wir aber auch mehrtägige Schulungen anbieten.
DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ § 7 „Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen“
(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die
- mindestens 18 Jahre alt sind (oder 16 Jahre mit Aufsicht)
- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
- ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.
Inhalt Schulung Stapler/Gabelstapler
Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 (bzw. 16) Jahren, geistige und körperliche Eignung und ausreichende Sprach-/Lesekenntnisse in Deutsch.
Für die Aushändigung des Staplerscheins nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung ist die Vorlage eines Lichtbildausweises und eines Passfotos notwendig.
Theorie:
- Die Berufsgenossenschaft und ihre Aufgaben
- Innerbetriebliche Verantwortung
- Verhalten in der Ladestation mit einem Elektro-Gabelstapler
- Grobaufbau/Hauptbauteile des Gabelstaplers
- Standdreieck
- Traglastdiagramm/Lastschwerpunkt
- Betriebssicherheitsprüfung am Gabelstapler
- Arbeiten mit Arbeitskörben
- Betrieb und Verkehr
- Gabelstapler auf öffentlichen Straßen-/Verkehrswegen
- Sicheres Laden und Stapeln
- Fahren auf Laderampen
- Sicherheitszeichen
- Abschließende Prüfung in der Theorie
Praxis:
- Einweisung am Stapler
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung am Stapler
- Fahr- und Stapelübungen (nach BGG 925) mit einem Stapler
- Bestimmungen beim Abstellen eines Staplers
- Abschließende Prüfung in der Praxis
Downloads/Herunterladen als PDF: